Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz).
Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben um die Anerkennung bzw. berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden.
Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind:
- Umfassende Information und Beratung über das Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht
- Begleitung der Antragstellerin oder des Antragstellers im gesamten Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung
- Ausübung einer Filterfunktion, um auf Anträge, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, im Vorhinein hinzuweisen
- Basisinformationen über die Rechtsvorschriften für die Aufnahme einer Berufstätigkeit
- Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Rechte gemäß AuBG
- Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Stellung von Anträgen auf Anerkennung und Bewertung
Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung erforderlichen Unterlagen.