Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 5b Abs. 1 COVID-19-Gesetz-Armut die COVID-19-bedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung. Gegenstand ist die Sicherung einer langfristigen Wohnperspektive von Personen der Zielgruppe in der aktuellen Wohnung ("Wohnungssicherung") oder einer besser geeigneten Wohnung ("Wohnungswechsel").