Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen Link zur Förderung

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz).

Sie bieten Information und Beratung für in Österreich lebende Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben und Fragen zur Anerkennung bzw. beruflichen Verwertung ihrer Kompetenzen haben. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden.

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind:

  • Umfassende Information und Beratung über das Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht
  • Begleitung der Antragstellerin oder des Antragstellers im gesamten Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung
  • Ausübung einer Filterfunktion, um auf Anträge, die die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, im Vorhinein hinzuweisen
  • Basisinformationen über die Rechtsvorschriften für die Aufnahme einer Berufstätigkeit
  • Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Rechte gemäß AuBG
  • Unterstützung der Antragstellerin oder des Antragstellers bei der Stellung von Anträgen auf Anerkennung und Bewertung

Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen für die im Verfahren zur Anerkennung und Bewertung erforderlichen Unterlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Sektion III (Arbeitsmarkt)
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeit-und-Migration.html#anerkennung-von-qualifikationen-02-11

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 5 Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5,609 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Erwerbsintegration von Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen

Referenznummer

1057132