Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; VBG Link zur Förderung kopieren

Leistungen der Sozialhilfe umfassen u.a. Geldleistungen, die zur Absicherung des allgemeinen Lebensunterhalts gewährt werden.

Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz – SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1057090