Eltern- und Geschwisterrente aus der Unfallversicherung
Österreich
Bedürftige Eltern oder Großeltern sowie unversorgte Geschwister von Versicherten, deren Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, haben Anspruch auf Eltern-, Großeltern- bzw. Geschwisterrente von jährlich maximal 20 % der Bemessungsgrundlage, wenn ihr Lebensunterhalt überwiegend von der bzw. von dem Versicherten bestritten wurde.