Leistungen der Sozialhilfe umfassen u.a. Sachleistungen, die zur Absicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.
Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe.
Als Sachleistungen werden Leistungen bezeichnet, die vom Sozialleistungsträger in Natur gewährt werden. Sie bestehen im Zurverfügungstellen von Sachen mit Ausnahme von Geld, z. B. durch Aushändigung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Umschulungen, Weiterbildungen, etc. Die Direktzahlung der Miete an den Vermieter stellt ebenfalls eine Sachleistung dar.