Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Sachleistung; VBG Link zur Förderung kopieren

Leistungen der Sozialhilfe umfassen u.a. Sachleistungen, die zur Absicherung des Lebensunterhalts gewährt werden.

Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe.

Als Sachleistungen werden Leistungen bezeichnet, die vom Sozialleistungsträger in Natur gewährt werden. Sie bestehen im Zurverfügungstellen von Sachen mit Ausnahme von Geld, z. B. durch Aushändigung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Umschulungen, Weiterbildungen, etc. Die Direktzahlung der Miete an den Vermieter stellt ebenfalls eine Sachleistung dar.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz

Rechtsgrundlage

Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen (Sozialleistungsgesetz – SLG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Referenznummer

1057082