Förderung des Essensbeitrages in Kinderbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Zur Unterstützung von Familien und AlleinerzieherInnen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen gewährt werden.

Ab 01.09.2024 erfolgt die Auszahlung von maximal Euro 84,85 monatlich direkt an die angegebene Betreuungseinrichtung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien, Kinder- und Jugendhilfe, Rechtsvertretung
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25.5.2009, 01693/2009/0001-GJS

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1056951