Förderung von Heizkesseltausch – Sauber Heizen für Alle, Stmk Link zur Förderung kopieren

Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks; Allesbrenner) sowie auf den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).

Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:

  • Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse
  • Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)
  • Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)

Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah- /Fernwärmenetz gegeben ist.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie

Rechtsgrundlage

Sauer Heizen für Alle, Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

dd

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056944