Sie sind in den letzten 2 Jahren aus einem Drittstaat, also nicht aus der Europäische Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, nach Wien zugewandert und müssen die Integrationsvereinbarung (IV 2017) erfüllen.
Sie erhalten den Wiener Sprachgutschein über 150 Euro (3 mal 50 Euro), wenn Sie aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) kommen oder ein Familienangehöriger eines EWR-Bürgers oder einer EWR-Bürgerin aus einem Drittstaat sind.
Voraussetzungen für die Kursträger:
Die Wiener Sprachgutscheine dürfen ausschließlich für Kurse verwendet und abgerechnet werden, die ab dem Ausstellungsdatum der Gutscheine beginnen beziehungsweise maximal 6 Wochen vor deren Ausstellung begonnen haben, zum Zeitpunkt der Gutscheinübergabe noch laufen und von der Inhaberin oder dem Inhaber des Gutscheins seit Kursbeginn besucht werden.
Um die Qualität des Angebots sicherzustellen, können nur diejenigen Kursträger den Gutschein einlösen beziehungsweise mit der Abteilung Integration und Diversität verrechnen, die sich selbst schriftlich an die Einhaltung der Qualitätsstandards der Abteilung Integration und Diversität gebunden haben und sich mit einer unterschriebenen Bestätigung verpflichten, diese einzuhalten.