Der Wiener Sprachgutschein in der Höhe von 150 Euro ist eine einmalige Unterstützung für Menschen, die in den letzten 2 Jahren neu nach Wien zugewandert sind und keine kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen oder geflüchteten Status haben. Konkret richtet er sich an Menschen aus einem Drittstaat mit ausgewählten Erstaufenthaltstiteln (Rot-Weiß-Rot Karte plus, Rot-Weiß-Rot Karte, Niederlassungsbewilligungen, Familienangehöriger, Blaue Karte EU, Artikel 50 EUV (Brexit), Aufenthaltskarte für Angehörige aus Drittstaaten von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit) sowie an Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit Anmeldebescheinigung.
Voraussetzungen für die Kursträger:
Die Wiener Sprachgutscheine dürfen ausschließlich für Kurse verwendet und abgerechnet werden, die ab dem Ausstellungsdatum der Gutscheine beginnen beziehungsweise maximal 6 Wochen vor deren Ausstellung begonnen haben, zum Zeitpunkt der Gutscheinübergabe noch laufen und von der Inhaberin oder dem Inhaber des Gutscheins seit Kursbeginn besucht werden.
Um die Qualität des Angebots sicherzustellen, können nur diejenigen Kursträger den Gutschein einlösen beziehungsweise mit der Abteilung Integration und Diversität verrechnen, die sich selbst schriftlich an die Einhaltung der Qualitätsstandards der Abteilung Integration und Diversität gebunden haben und sich mit einer unterschriebenen Bestätigung verpflichten, diese einzuhalten.