Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härten gem. § 10 StSUG:
Zusatzleistungen werden zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs sowie zur Deckung notwendiger Maßnahmen zur Sicherung der Krankenhilfe gewährt. Zusatzleistungen werden stets in Form von Sachleistungen gewährt und sind mit den ortsüblich günstigsten Kosten begrenzt.