Sozialhilfe – Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Sachleistung; Stmk Link zur Förderung kopieren

Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härten gem. § 10 StSUG:

Zusatzleistungen werden zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs sowie zur Deckung notwendiger Maßnahmen zur Sicherung der Krankenhilfe gewährt. Zusatzleistungen werden stets in Form von Sachleistungen gewährt und sind mit den ortsüblich günstigsten Kosten begrenzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Steirische Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz
siehe Website
siehe Website
siehe Website
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
Hofgasse 12, 8010 Graz
0316-877-5458
abteilung11@stmk.gv.at
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108519437/DE/

Stadt Graz
siehe Website
siehe Website
siehe Website
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG

Leistungsart

Sachleistungen

Referenznummer

1056696