Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Bestattungsaufwand gem. § 11 StSUG:
Für verstorbene Sozialunterstützungsbezieher/Sozialunterstützungsbezieherinnen werden die Kosten einer einfachen Bestattung oder auch die Kosten einer Über-führung innerhalb von Österreich oder aus grenznahen Gebieten übernommen, wenn die Überführung in familiären Interessen begründet ist.