ARF - Neue Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionen (Koralmbahn) Link zur Förderung

Die Covid-Krise stellt für alle Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Zu deren Bewältigung leistet das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ der Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Kernstück des Aufbauinstruments „NextGeneration EU“ werden insgesamt EUR 672,5 Mrd. an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch nehmen zu können, wurde von Österreich ein nationaler Aufbau- und Resilienzplan mit den bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen vorgelegt. Auf österreichischer Seite wurden vom BMK unter anderem die Zulaufstrecken der Koralmbahn (Neubaustrecke Graz Hbf. – Klagenfurt Hbf.) eingebracht. Die Investitionssumme für die Jahre 2020 bis 2026 wird im Aufbau- und Resilienzplan mit einer Höhe von EUR 1.365,7 Mio. ausgewiesen. Davon wurden EUR 542,6 Mio., also rund 40 % der von 2020 bis 2026 vorgesehenen Investitionen, aus der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität beantragt.

Die Maßnahme „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“ verfolgt das Ziel der Errichtung einer circa 130 km langen elektrifizierten Hochleistungstrecke zwischen den Landeshauptstädten Graz und Klagenfurt. Im Zuge des Koralmbahn-Projektes werden auch Regionalstrecken in Kärnten elektrifiziert und ausgebaut. Im steirischen Bereich hat die Koralmbahn mehrere Verknüpfungspunkte zum Streckennetz der Graz-Köflach Bahn.

Hinweis: teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion II - 2
Radetzkystraße 2

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

542,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

ARF

Referenznummer

1056472