Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der 4. Lockdown durch die Covid-19 Pandemie (von 22.11.2021 bis 16.12.2021) hat besonders kleine Fachhändler und körpernahe Dienstleister in Oberösterreich betroffen. Durch diese Förderung/diesen Zuschuss sollen vor allem neue Investitionen in diesen Branchen unterstützt werden.
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieser Richtlinie sollen Investitionen von Unternehmen in folgenden Branchen gefördert werden:
- Berufsfotografen
- Buch- und Medienwirtschaft
- Elektro- und Einrichtungsfachhandel
- Farbenhandel
- Film- und Musikwirtschaft
- Floristen
- Fotohandel
- Freizeit- und Sportbetriebe
- Friseure
- Fußpfleger
- Gesundheitsbetriebe
- Handel mit Mode- und Freizeitartikel
- Hotellerie und Beherbergungsbetriebe
- Juwelen-, Uhren-, Kunst-, und Antiquitäten u. Briefmarkenhandel
- Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
- Körpernahe Dienstleister
- Kosmetiker
- Lebensberatung
- Masseure
- Papier- und Spielwarenhandel
- Parfümeriewarenhandel, sofern keine Drogerie
- Reisebüros
- Tätowierer
- Textilreiniger
- Veranstaltungstechniker