COVID-19 OÖ Plan - OÖ Regionalprämie Link zur Förderung

Der 4. Lockdown durch die Covid-19 Pandemie (von 22.11.2021 bis 16.12.2021) hat besonders kleine Fachhändler und körpernahe Dienstleister in Oberösterreich betroffen. Durch diese Förderung/diesen Zuschuss sollen vor allem neue Investitionen in diesen Branchen unterstützt werden.

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieser Richtlinie sollen Investitionen von Unternehmen in folgenden Branchen gefördert werden:

  • Berufsfotografen
  • Buch- und Medienwirtschaft
  • Elektro- und Einrichtungsfachhandel
  • Farbenhandel
  • Film- und Musikwirtschaft
  • Floristen
  • Fotohandel
  • Freizeit- und Sportbetriebe
  • Friseure
  • Fußpfleger
  • Gesundheitsbetriebe
  • Handel mit Mode- und Freizeitartikel
  • Hotellerie und Beherbergungsbetriebe
  • Juwelen-, Uhren-, Kunst-, und Antiquitäten u. Briefmarkenhandel
  • Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
  • Körpernahe Dienstleister
  • Kosmetiker
  • Lebensberatung
  • Masseure
  • Papier- und Spielwarenhandel
  • Parfümeriewarenhandel, sofern keine Drogerie
  • Reisebüros
  • Tätowierer
  • Textilreiniger
  • Veranstaltungstechniker

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732 / 7720 15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen (jeweils in Kopie), Vor-Ort-Kontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien OÖ Regionalprämie für kleine Fachhändler und körpernahe Dienstleister für den Zeitraum 22.11.2021 – 30.06.2022 und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Invesititonszuschuss

Referenznummer

1056456