Übernahme der Sachverständigenkosten für Opfer terroristischer Straftaten Link zur Förderung kopieren

Diese Maßnahme beinhaltet die Übernahme der Kosten im Rahmen der Tätigkeiten - des Hilfsfonds zur Unterstützung für Opfer von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite -  des Gremiums,  der Sachverständigen und der beratenden Personen. Weiters beinhaltet diese Maßnahme auch die Kosten  für die psychosoziale Nachversorgung im Rahmen des Hilfsfonds. Durchgeführt werden diese Hilfeleistungen von Opferhilfeeinrichtungen, die in der allgemeinen Opferhilfe führend tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Sektion IV
Stubenring 1,1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 5a BHG 2013, § 14c Verbrechensopfergesetz, ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1056449

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