Kostenübernahme für Gremien, Sachverständige, beratende Personen und psychosoziale Nahversorgung im Rahmen des Hilfsfonds für Verbrechensopfer.
Diese Maßnahme beinhaltet die Übernahme der Kosten im Rahmen der Tätigkeiten - des Hilfsfonds zur Unterstützung für Opfer von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite - des Gremiums, der Sachverständigen und der beratenden Personen. Weiters beinhaltet diese Maßnahme auch die Kosten für die psychosoziale Nachversorgung im Rahmen des Hilfsfonds. Durchgeführt werden diese Hilfeleistungen von Opferhilfeeinrichtungen, die in der allgemeinen Opferhilfe führend tätig sind.