Landesbeitrag an den Fonds Sichere Gemeinden Link zur Förderung kopieren

  • Der Fonds Sichere Gemeinden (FSG) wurde am 01.07.1997 auf Grundlage des Vorarlberger Stiftungs- und Fondsgesetzes als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.
  • Der Gründung des Fonds war das gleichnamige Pilotprojekt in 14 Gemeinden Vorarlbergs vorausgegangen.
  • Intention der Einrichtung eines Fonds war, eine geeignete Rechtsform zur gemeinschaftlichen Finanzierung, Abstimmung und Koordinierung der Tätigkeiten im Bereich der Unfallverhütung zu schaffen, um das zuvor befristete Projekt auf alle Gemeinden Vorarlbergs auszudehnen und unbefristet fortzuführen.
  • Ziel des Fonds „Sichere Gemeinden“ ist es durch Aufklärung und Ausbildung das Bewusstsein für Gefahren und Risiken in der Bevölkerung zu schaffen, um somit Unfallrisiken zu vermeiden und Unfallkosten zu reduzieren.
  • Es werden Kurse und Programme in Kooperation mit zahlreichen Institutionen und ExpertInnen angeboten, um dabei zu helfen, Unfälle zu verhindern.
  • Die Kernkompetenzen des Fonds sind:  
    • Entwickeln von Maßnahmen zur Unfallverhütung
    • Ausbildung
    • Beratung
    • Öffentlichkeitsarbeit

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVd-Sanitätsangelegenheiten
6900 Bregenz, Römerstraße 15
+435574511-0
gesundheitsdienst@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at

Die Jahresbeiträge werden quartalsmäßig abgerechnet (Landesbeitrag 45 %, Sozialfondsbeitrag 55 %).

Spätestens 6 Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres muss ein Rechnungsabschluss und ein Leistungsbericht vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Stiftungen und Fonds, LGBL.Nr. 17/2003 i.d.F. LGBL.Nr. 24/2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,43 Mio. Euro

Referenznummer

1056332