Vorarlberger Gesundheitsförderungsfonds (GFF) Link zur Förderung kopieren

Der Gesundheitsförderungsfonds wurde in allen Bundesländern infolge der Gesundheitsreform 2012/2013 für die Dauer von 10 Jahren (2013 bis 2023) errichtet, Anfang 2024 begann die neue LGFF-Förderperiode.

Der Gesundheitsförderungsfonds Vorarlberg wird aus Mitteln des Landes Vorarlberg und der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) dotiert.

Der Gesundheitsförderungsfonds Vorarlberg fördert Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, um die Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen zu befähigen, ihre Gesundheit zu stärken, sei es körperlich, psychisch aber auch die Rahmenbedingungen betreffend.

Die Grundlage für die Förderung durch den Gesundheitsförderungsfonds bildet die zum Zeitpunkt der Einreichung eines GF-Projekts aktuelle Gesundheitsförderungsstrategie für Vorarlberg.

Förderfähig sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, daher auch die Partner der Zielsteuerung Gesundheit. Ausschließlich gemeinnützige Organisationen (gGmbH, Stiftung/Fonds, Verein), öffentliche Institutionen (SV-Träger, Land) und Bildungseinrichtungen kommen in Frage. Einzelpersonen und Personengesellschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderbare Kosten sind ausschließlich die vom Fördernehmer bezahlten projektbezogenen Aufwendungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVd-Sanitätsangelegenheiten
6901 Bregenz, Römerstraße 15
+435574511-0
gesundheitsdienst@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens; Gesetz über die Errichtung eines Gesundheitsfonds für das Land Vorarlberg (LGBl.Nr. 45/2013)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,8 Mio. Euro

Referenznummer

1056316

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.