Sauber Heizen für Alle, OÖ Link zur Förderung

Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf klimafreundliche Heizungen unterstützt. Das Förderprogramm wurde im Rahmen der gemeinsamen Bund/Länder Wärmestrategie entwickelt und zielt auf Haushalte der untersten drei Einkommensdezile ab. Die Abwicklung erfolgt in Kooperation zwischen den Bundesländern und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Vertretung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie

  • Nah-/Fernwärmeanschluss
  • Holzzentralheizungsgerät
  • Wärmepumpe

bei einkommensschwachen privaten Haushalten.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
01/31 6 31-265
heizung@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2024/unterkategorie-heizungstausch-fuer-einkommensschwache-haushalte

Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720 14501
Us.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Antragstellung und Förderabwicklung sollen gezielt einfach und gemeinsam mit dem Bund in einem ONE-STOP-Verfahren erfolgen. Sowohl Registrierungen als auch Antragstellung erfolgen bundesweit über eine Online-Plattform und gelten gleichzeitig auch für die Landesförderung.
  • Nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen erfolgt die Auszahlung der Basisförderung des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ durch die KPC. Die Basisförderung des Landes OÖ „Sauber Heizen für Alle“ inkl. der Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ wird durch die Landesstelle ausbezahlt.
  • Das zur Förderung vorgesehene Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen und nach Erhalt der Förderung dem angestrebten Förderungszweck zu widmen.
  • Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Umweltförderungsgesetz – UFG BGBl. Nr. 185/1993 idgF., Förderungsrichtlinie „Sauber Heizen für Alle“ 2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Bundesförderung Sauber Heizen für Alle

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1056274