Preise im Bereich Bildende Kunst, Fotografie/Film, Musik, Literatur Link zur Förderung kopieren

Das Kulturamt der Stadt Graz bereitet jedes Jahr die Vergabe von Förderungspreisen vor. Ziel dieser Preisvergaben ist es, nicht durch ein Gießkannenprinzip, sondern durch Leistungsanerkennung das Schaffen heimischer Künstler*innen auf den Gebieten der bildenden Kunst, Fotografie/Film, Musik, Literatur zu unterstützen und zu fördern. Die meisten Preise im Kulturbereich der Stadt Graz werden nicht ausgeschrieben, die Vergabe erfolgt durch eine Jury.

Folgende Preise der Stadt Graz werden vergeben:

Preise im Bereich Fotografie/Film:

  • Camera Austria-Preis für zeitgenössische Fotografie
  • Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb der Landeshauptstadt Graz
  • Fotoförderungspreis der Stadt Graz

Preise im Bereich Bildendet Kunst / Architektur:

  • Herbert-Eichholzer-Architekturförderungspreis
  • Kunstförderungspreis der Stadt Graz
  • Kunstpreis der Stadt Graz

Preise im Bereich Literatur:

  • Literaturförderungspreis der Stadt Graz
  • Literaturpreis der Stadt Graz / Franz-Nabl-Preis
  • "manuskripte" – Literaturförderungspreis
  • Alfred Kolleritsch-Würdigungspreis der Stadt Graz
  • Gerhard-Hirschmann-Preis für kritisches Denken

Preise im Bereich Musik:

  • Musikförderungspreis der Stadt Graz
  • Würdigungspreis der Stadt Graz für Studierende der Kunstuniversität Graz

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz
Stadt Graz, MA-16 Kulturamt, Stigergasse 2, 8020 Graz
0316 872 4901
kulturamt@stadt.graz.at
http://www.kultur.graz.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe der zuerkannten Preise ist in der jeweiligen Richtlinie genannt. Details siehe Link.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Zuerkennung des Kunstpreises der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung von Förderungspreisen der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung des Camera-Austria-Preises der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung der Herbert Eichholzer-Architekturförderungspreise; Richtlinien für die Zuerkennung des Franz-Nabl-Literaturpreises der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung des „manuskripte“-Förderungspreises der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung des Würdigungspreises der Stadt Graz für Studierende der Kunstuniversität Graz; Richtlinien für die Zuerkennung des Alfred Kolleritsch-Würdigungspreises der Stadt Graz; Richtlinien für die Zuerkennung des Gerhard Hirschmann-Preises für kritisches Denken der Stadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056225