Förderung von Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten im Bereich Kino Link zur Förderung

Die Stadt Wien Kultur fördert Arthouse-Kinos bei Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher „Projektförderung“) und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher „Jahresförderung“).

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Kultur (MA 7)
1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5
+43 1 4000 8007
post@ma07.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

jährliche Gemeinderatsbeschlüsse oder jährliche Beschlüsse des Gemeinderatsausschusses für Kultur und Wissenschaft; Richtlinien der Stadt Wien Kultur mit der GZ 604142-2023 (bzw. die GKU 624608-2023) beschlossen am 20.6.2023 vom Gemeinderat
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056217