ARF - Community Nursing Link zur Förderung kopieren

  • Aufgrund der wachsenden Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege soll durch Pilotprojekte im Bereich „Community Nursing“ ein wesentlicher Beitrag zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung geleistet werden
  • Internationalen Beispielen folgend sollen Community Nurses in Österreich auf Gemeindeebene tätig werden.
  • Community Nurses sind zentrale Ansprechpersonen, die die Vernetzung zwischen Menschen und Leistungserbringer/innen, die Koordination diverser Leistungen, Therapien und sozialen Dienstleistungen übernehmen sowie im Präventionsbereich eine zentrale Rolle spielen.
  • Das Angebot richtet sich an ältere zu Hause lebende Menschen, mit drohendem oder bestehendem Informations-, Beratungs-, Pflege- und/oder Unterstützungsbedarf, sowie deren pflegende und betreuende Angehörige und Familien. Ein zentrales Element stellt dabei der präventive Hausbesuch für Menschen ab dem 75. Lebensjahr dar.
  • Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken, das Wohlbefinden zu verbessern sowie den Verbleib von älteren Menschen im eigenen Zuhause nicht zuletzt durch Stärkung der Selbsthilfe von Betroffenen und deren Angehörigen zu ermöglichen.
  • Die Förderung umfasst innovative Pilotprojekte von Gebietskörperschaften oder Sozialhilfeverbänden zur Etablierung von Community Nursing.
  • Gemeinden, Städte oder Sozialhilfeverbände können im Rahmen des Community Nursings eine oder mehrere diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) anstellen, sich einer Trägerorganisation oder freiberuflich tätigen DGKP bedienen.
  • Hinweis: Diese Maßnahme ist von der Europäischen Union – "NextGeneration EU“ finanziert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 33c BPPG, Sonderrichtlinie für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan – Maßnahme Community Nursing, ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

51,15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.

Referenznummer

1056159