Gefördert werden Projekte vor Ort, in den Herkunftsstaaten von Migranten und in Transitstaaten, mit dem übergeordneten Ziel, irreguläre Migration möglichst hintanzuhalten. Durch das BMI finanziert werden:
- Maßnahmen in Drittstaaten, durch die Perspektiven für Migrantinnen und Migranten in Drittstaaten geschaffen werden,
- Bildungsmaßnahmen und Versorgungsmaßnahmen in Erstaufnahmestaaten oder Transitstaaten, mit besonderem Augenmerk auf das Kindeswohl,
- Informationsmaßnahmen, um irregulärer Migration entgegenzuwirken,
- Trainingsmaßnahmen für drittstaatliche Behörden für ein besseres Migrationsmanagement.
Träger dieser Maßnahmen sollen Nichtregierungsorganisationen sein.