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Es handelt sich um eine monatliche Rentenleistung in einem Fixbetrag. Das Heimopferrentengesetz regelt Ansprüche von Personen, die in Kinder- oder Jugendheimen oder in Pflegefamilien Gewalt erlitten und deswegen vom Heimträger eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten haben.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV Stubenring 1, 1010 Wien
Sozialministeriumservice Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Dachverband der Sozialversicherungsträger Kundmanngasse 21, 1030 Wien
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)