Coworking Arbeitsplatzförderung der Stadt Graz
Graz
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert Unternehmen, welche für einen längeren Zeitraum eine Coworking Einrichtung nutzen. Bei Coworking Einrichtungen nutzen FreiberuflerInnen, EPU und Kleinstunternehmen der Kreativwirtschaft, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" die Vorteile gemeinsamer Infrastruktur für den wechselseitigen Austausch und die Bildung anlassbezogener Arbeits und Projektgemeinschaften. Coworking-NutzerInnen stehen gegen pauschale Tages-, Wochen- oder Monatsentgelte Arbeitsplätze und technische Infrastruktur (Internet-Zugang, Drucker/Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zur Verfügung. Art und Umfang der Förderung: Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Netto-Nutzungspauschale bzw. maximal € 125,- netto pro Monat. Gefördert wird ein Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Damit beträgt der maximal mögliche Förderbetrag pro Unternehmen max. € 1.500, netto. Allfällige Erhöhungen der Nutzungspauschale innerhalb der Laufzeit können nicht berücksichtigt werden.