Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film Link zur Förderung

Die Stadt Graz vergibt jährlich zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film). 

Mit dem geförderten Auslandsaufenthalt soll Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden.

Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler*innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je Euro 5.000,00 vereinbart werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 16 Kulturamt
8020 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4900
kulturamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10015013/7754498/Kulturamt.html

Die Einreichung bzw. Nominierung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 12.02.2019, GZ.: A16-011839/2020/0001, betreffend die Vergabe von Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz. Erlassen auf Grund 61 Abs. 1 und Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl 130/1967 idF LGBl 97/2019.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056050