Umweltförderung - Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert die Errichtung von Photovoltaik-Kleinstanlagen für die Montage auf Balkonen.

Förderungsart:

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren einmaligen Investitionszuschusses ausbezahlt.

Förderungshöhe:

Die Förderung von Kleinst-Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis max. 800 Wp und deren Inbetriebnahme beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 600 Euro.

Für die Inbetriebnahme der Anlage durch eine Elektro-Fachkraft wird der Rechnungsbetrag bis max. 150 Euro anerkannt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Grazer Energieagentur Ges.m.b.H.
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13/1
0316 811-848-0
klimafonds@grazer-ea.at

Landeshauptstadt Graz, MA 23 - Umweltamt
8011 Graz, Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 4328
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.umwelt.graz.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.klimaschutz.graz.at/cms/beitrag/10378468/11508829/

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 18.01.2024, GZ: A10/BD-085394/2019-0077 bzw. A23-032670/2020/0073, für die Förderung von Photovoltaik-Kleinst-Anlagen für Balkone. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1056035