Zielgruppe:
- Zielgruppe der Förderung sind Personen die erstmalig eine selbstständige Erwerbsform wählen bzw. jene, die bereits erstmalig gegründet haben.
- Die Unternehmensgründung muss in Graz stattfinden und darf längstens 5 Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens liegen.
- Bei Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften muss das für die Mehrheit des Eigenkapitals, bei Personengesellschaften für die Mehrheit der Gesellschafter gelten.
Unternehmensgröße:
Die Zielgruppe ist von der Größe her durch die Definition als Kleinst-Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschränkt.
Geschäftsfelder:
Das Unternehmen muss mit innovativen und nachhaltigen Produkten bzw. Dienstleistungen in folgenden Themen tätig sein:
- Mobilitätstechnologie
- Life Science
- Energie- und Umwelttechnik
- Kreativwirtschaft
- Handel & Tourismus (innovativ und kreativ)
Subsidiarität und Kumulierung:
- Eine Förderung von bereits geförderten Mietkosten ist ausgeschlossen.
- Bei der Förderung ist auf die Einhaltung der De-minimis-Regelung zu achten.
Anerkennungsstichtag:
Anerkannt werden Mietzahlungen ab dem Datum der Antragstellung. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Zur Bearbeitung des Förderansuchens müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Gültiger Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken
- Unternehmenskonzept bzw.
- Geschäftsplan mit Zuordnung zu den Stärkefeldern
- Mobilitätstechnologie
- Life Science
- Energie- und Umwelttechnik
- Kreativwirtschaft
- Handel & Tourismus (innovativ und kreativ)
Das Förderansuchen ist in elektronischer Form unter Verwendung des Antragsformulars mit den erforderlichen Beilagen bei der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung einzureichen.