Mietförderung für Reininghaus & Smart City der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Mietförderung der Stadt Graz für Unternehmen, die sich in der Sockelzone (Erdgeschoss) der Stadtteile Reininghaus bzw. Smart City befinden.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Nettomietkosten im 1. Jahr, 40 % im 2. Jahr und 20 % im 3. Jahr nach der Antragstellung.
  • Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 10.560,-.
  • Es werden monatliche Nettomietkosten pro m² bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.
  • Damit ergibt sich eine maximale Mietunterstützung von € 4.800,- im ersten Jahr (€ 400,- pro Monat), € 3.840,- im 2. Jahr (€ 320,- im Monat) und € 1.920, im 3. Jahr (€ 160,- pro Monat). 

Förderfähige Kosten:

  • Unterstützt werden die Mietkosten. Als Berechnungsbasis dient die Nettomiete gewerblicher Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind.
  • Die Betriebskosten werden von der Unterstützung nicht erfasst. Die geförderten Flächen müssen sich in den ausgewiesenen Sockelzonen befinden.
  • Allfällige Mieterhöhungen innerhalb der Laufzeit der Förderung werden nicht berücksichtigt.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

  • Die Antragstellung ist kostenfrei.
  • Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt zum Ende jeden Kalenderjahres, nach Vorlage der Mietzahlungsnachweise für das betreffende Jahr.
  • Sollte die Mietvereinbarung vor dem Ablauf des dritten Jahres gekündigt, kommt der nicht in Anspruch genommene Förderbetrag nicht mehr zur Auszahlung.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 15.10.2020 in der Fassung vom 25.03.2021, GZ.: A15-077221/2017/0007, über Förderungen für Sockelzonen Reininghaus und Smart City Graz Mitte. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 114/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Vitaler Branchenmix in den neuen Stadtteilen Reininghaus und Smart City Graz Mitte. Wirkungsziel 2: Entwicklung der Stadtteile an den Leitbegriffen „klimafreundlich", „nachhaltig" und „innovativ"

Referenznummer

1055995