Zielgebiet:
Das Zielgebiet umfasst die entstehenden Sockelzonen der Quartiere, welche im neuen Stadtteil Reininghaus und in der Smart City Graz entwickelt werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen des Mietförderungsmodells:
Das antragstellende Unternehmen muss sein Geschäftsmodell an den Leitbegriffen "klimafreundlich", „nachhaltig" und innovativ" ausrichten.
Unternehmensgröße
Die Betriebsgröße des zu fördernden Unternehmens darf maximal 50 Beschäftigte (KMU-Definition!) nicht übersteigen. Diese Zahl bezieht sich auf das gesamte Unternehmen mit allen Betriebsstätten.
Subsidiarität und Kumulierung:
- Eine Förderung von bereits geförderten Mietkosten ist ausgeschlossen.
- Bei der Förderung ist auf die Einhaltung der De-minimis-Regelung zu achten.
Anerkennungsstichtag:
Anerkannt werden Mietzahlungen ab dem Datum der Antragstellung. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Zur Bearbeitung des Förderansuchens müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Gültiger Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken (eventuell Vorvertrag) für eine Betriebsstätte im Entwicklungsgebiet Reininghaus / Smart City
- Erforderliche Gewerbeberechtigung bzw. eine dieser gleichzusetzenden Berufsberechtigung
- Unternehmensbeschreibung zur Darstellung der Kriterien
- Qualität des Geschäftsmodells
- Synergiepotential Stadtteil / Branchenmix
- Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und Innovation des Produkts/der Dienstleistung
Das Förderansuchen ist in elektronischer Form unter Verwendung des
Antragsformulars mit den erforderlichen Beilagen bei der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung einzureichen.