Mietförderung für Reininghaus & Smart City der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Mietförderung der Stadt Graz für Unternehmen, die sich in der Sockelzone (Erdgeschoss) der Stadtteile Reininghaus bzw. Smart City befinden.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Nettomietkosten im 1. Jahr, 40 % im 2. Jahr und 20 % im 3. Jahr nach der Antragstellung.
  • Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 10.560,-.
  • Es werden monatliche Nettomietkosten pro m² bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.
  • Damit ergibt sich eine maximale Mietunterstützung von € 4.800,- im ersten Jahr (€ 400,- pro Monat), € 3.840,- im 2. Jahr (€ 320,- im Monat) und € 1.920, im 3. Jahr (€ 160,- pro Monat). 

Förderfähige Kosten:

  • Unterstützt werden die Mietkosten. Als Berechnungsbasis dient die Nettomiete gewerblicher Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind.
  • Die Betriebskosten werden von der Unterstützung nicht erfasst. Die geförderten Flächen müssen sich in den ausgewiesenen Sockelzonen befinden.
  • Allfällige Mieterhöhungen innerhalb der Laufzeit der Förderung werden nicht berücksichtigt.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist kostenfrei.
  • Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt zum Ende jeden Kalenderjahres, nach Vorlage der Mietzahlungsnachweise für das betreffende Jahr.
  • Sollte die Mietvereinbarung vor dem Ablauf des dritten Jahres gekündigt, kommt der nicht in Anspruch genommene Förderbetrag nicht mehr zur Auszahlung.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 15.10.2020 in der Fassung vom 25.03.2021, GZ.: A15-077221/2017/0007, über Förderungen für Sockelzonen Reininghaus und Smart City Graz Mitte. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 114/2021.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Vitaler Branchenmix in den neuen Stadtteilen Reininghaus und Smart City Graz Mitte. Wirkungsziel 2: Entwicklung der Stadtteile an den Leitbegriffen „klimafreundlich", „nachhaltig" und „innovativ"

Referenznummer

1055995