Alternative Betriebsmittel für Landwirtschaftliche Betriebe Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert durch das Programm "Alternative Betriebsmittel" alternative Anbauverfahren in der Landwirtschaft, insbesondere

  • Kulturvliese
  • Nützlingseinsatz
  • Alternativsaatgut u.dgl.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stigergasse 2
0316 872-4810
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10028347/8338550/Landwirtschaftliche_Foerderungen.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 21.01.2010, GZ.: A15-005520/2006, über die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen des Grünraumsicherungsprogramms der Stadt Graz. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 41/2008
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

1.) Langfristige Absicherung des Grüngürtels und der Grünflächen im Stadtgebiet durch die landwirtschaftliche Nutzung. 2.) Erhaltung eines gesunden Stadtklimas, die Sicherung der Lebensqualität und die Naherholung.

Referenznummer

1055987