Freilandflächen Förderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert die Sicherung von Grünflächen im Stadtgebiet durch das Programm "Freilandflächen" der Landwirtschaftsförderung in folgenden Kategorien:

  • Freilandflächen,
  • Aufschließungsgebiete sowie
  • genannte Flächen in Pacht

Landwirtschaftlich genutzte Freilandflächen werden zur Gänze gefördert.

Freilandflächen in Aufschließungsgebiete sowie entsprechende Flächen in Pacht zu einem Drittel.

Als Grundlage dient dafür der aktuelle Flächenwidmungsplan.

Höhe der Förderung:

  • Die Förderungen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Förderung besteht nicht.
  • Die Höhe der Förderung wird nach den zur Verfügung stehenden Budgetmittel der Stadt Graz bemessen.
  • Eine allfällige Förderobergrenze legt der Landwirtschaftsbeirat fest.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8020 Graz, Stigergasse 2
0316 872-4810
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10028347/8338550/Landwirtschaftliche_Foerderungen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle:

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 21.01.2010, GZ.: A15-005520/2006, über die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen des Grünraumsicherungsprogramms der Stadt Graz. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 41/2008
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

1.) Langfristige Absicherung des Grüngürtels und der Grünflächen im Stadtgebiet durch die landwirtschaftliche Nutzung. 2.) Erhaltung eines gesunden Stadtklimas, die Sicherung der Lebensqualität und die Naherholung.

Referenznummer

1055979