Coworking Arbeitsplatzförderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert Unternehmen, welche für einen längeren Zeitraum eine Coworking Einrichtung nutzen.

Bei Coworking Einrichtungen nutzen FreiberuflerInnen, EPU und Kleinstunternehmen der Kreativwirtschaft, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" die Vorteile gemeinsamer Infrastruktur für den wechselseitigen Austausch und die Bildung anlassbezogener Arbeits und Projektgemeinschaften.

Coworking-NutzerInnen stehen gegen pauschale Tages-, Wochen- oder Monatsentgelte Arbeitsplätze und technische Infrastruktur (Internet-Zugang, Drucker/Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zur Verfügung.

Art und Umfang der Förderung:

  • Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Netto-Nutzungspauschale bzw. maximal € 125,- netto pro Monat.
  • Gefördert wird ein Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten.
  • Damit beträgt der maximal mögliche Förderbetrag pro Unternehmen max. € 1.500, netto.
  • Allfällige Erhöhungen der Nutzungspauschale innerhalb der Laufzeit können nicht berücksichtigt werden.  
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 12.12.2013, GZ.: A15-062722/2013/0002, über die Förderung des Coworking Graz der Landeshauptstadt Graz über die Förderung des Coworking Graz. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 87/2013.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Wirkungsziele

Unterstützung der überwiegend klein strukturierten Kreativszene, um damit FreiberuflerInnen, EPU´s und Kleinstunternehmen, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" auf dem Weg in die Selbständigkeit mit dieser Förderung behilflich zu sein.

Referenznummer

1055953