Fördergegenstand:
Die Stadt Graz fördert Unternehmen, welche für einen längeren Zeitraum eine Coworking Einrichtung nutzen.
Bei Coworking Einrichtungen nutzen FreiberuflerInnen, EPU und Kleinstunternehmen der Kreativwirtschaft, Start-ups bzw. „digitale NomadInnen" die Vorteile gemeinsamer Infrastruktur für den wechselseitigen Austausch und die Bildung anlassbezogener Arbeits und Projektgemeinschaften.
Coworking-NutzerInnen stehen gegen pauschale Tages-, Wochen- oder Monatsentgelte Arbeitsplätze und technische Infrastruktur (Internet-Zugang, Drucker/Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zur Verfügung.
Art und Umfang der Förderung:
- Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Netto-Nutzungspauschale bzw. maximal € 125,- netto pro Monat.
- Gefördert wird ein Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten.
- Damit beträgt der maximal mögliche Förderbetrag pro Unternehmen max. € 1.500, netto.
- Allfällige Erhöhungen der Nutzungspauschale innerhalb der Laufzeit können nicht berücksichtigt werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: