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Die vom BMBWF initiierte Förderungsmaßnahme ermöglicht kooperative Doktoratsprogramme zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Das Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, stärkt die Forschungskompetenz der Fachhochschulen und bietet DoktorandInnen zusätzliche Möglichkeiten in der Karriereentwicklung. In Kooperation mit der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG).

Zielgruppe

  • Österreichische Universitäten gemäß UG 2002 und österreichische Fachhochschulen gemäß FHStG

Zielsetzung

  • Auf- und Ausbau an internationalen Standards orientierten, von Universität und Fachhochschule gemeinsam entwickelten, strukturierten Doktoratsprogrammen
  • Unterstützung einer exzellenten Ausbildung von DoktorandInnen durch die Schaffung nachhaltiger kooperativer Ausbildungs- und Forschungsstrukturen zwischen Fachhochschulen und Universitäten
  • Vertiefung der Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten
  • Stärkung der Personalentwicklung für das wissenschaftliche Personal an Fachhochschulen
  • Verschränkung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung im Bereich der Doktoratsausbildung und Etablierung einer anwendungsorientierten Grundlagenforschung
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Georg-Coch-Platz 2,
1010 Wien
+43 1 505 67 40
office@fwf.ac.at
http://www.fwf.ac.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Weitere Informationen: www.fwf.ac.at

Dauer

  • 4 Jahre

Höhe

  • Personalkosten für maximal 5 DoktorandInnen gemäß FWF-Personalkostensätzen
  • Ausbildungskosten von bis zu 5.000 Euro pro beantragter DoktorandInnen-Stelle und pro Jahr
  • 5 % allgemeine Projektkosten

Rechtsgrundlage

§ 11 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, Förderrichtlinien gemäß § 15 FTFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung von Forscherinnen und Forschern bei der Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich der Grundlagenforschung

Referenznummer

1055912