Hilfeleistung für Opfer terroristischer Straftaten Link zur Förderung

Diese Maßnahme beinhaltet die finanzielle Unterstützung von Opfern terroristischer Straftaten.

Durchgeführt wird diese Hilfeleistung von Opferhilfeeinrichtungen, die in der allgemeinen Opferhilfe führend tätig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 14c Verbrechensopfergesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

3,271 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung

Referenznummer

1055839