Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz
Graz
Die Stadt Graz gewährt Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz. Projektförderung: Förderung für eine einzelne, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung einer Person oder Einrichtung. Basisförderung: Förderung für das Bestehen oder die Sicherung einer bestimmten Tätigkeit iener Person oder Einrichtung, ohne Einfluss auf die konkrete Leistungserbringung. Vom Anwendungsbereich der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz ausgenommen sind: Förderungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften; Förderungsmaßnahmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, welche vor Geltungsbeginn dieser Richtlinien eingegangen wurden; Zuwendungen an politische Parteien; Spenden; Förderungsmaßnahmen, welche durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates (Sonderförderungsrichtlinien) geregelt sind.