Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz gewährt Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.

Projektförderung: Förderung für eine einzelne, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung einer Person oder Einrichtung.
Basisförderung: Förderung für das Bestehen oder die Sicherung einer bestimmten Tätigkeit iener Person oder Einrichtung, ohne Einfluss auf die konkrete Leistungserbringung.

Vom Anwendungsbereich der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz ausgenommen sind:

  • Förderungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften;
  • Förderungsmaßnahmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, welche vor Geltungsbeginn dieser Richtlinien eingegangen wurden;
  • Zuwendungen an politische Parteien;
  • Spenden;
  • Förderungsmaßnahmen, welche durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates (Sonderförderungsrichtlinien) geregelt sind.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Präsidialabteilung
8011 Graz-Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 2300
praesidialabteilung@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/ziel/7749644/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

ZMR-Abfrage. Kontrolle der eingereichten Unterlagen. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs. 020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden (Förderungsrichtlinie). Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statuts der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055771