Die Stadt Graz gewährt Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz.
Projektförderung: Förderung für eine einzelne, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmte Leistung einer Person oder Einrichtung.
Basisförderung: Förderung für das Bestehen oder die Sicherung einer bestimmten Tätigkeit iener Person oder Einrichtung, ohne Einfluss auf die konkrete Leistungserbringung.
Vom Anwendungsbereich der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz ausgenommen sind:
- Förderungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften;
- Förderungsmaßnahmen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, welche vor Geltungsbeginn dieser Richtlinien eingegangen wurden;
- Zuwendungen an politische Parteien;
- Spenden;
- Förderungsmaßnahmen, welche durch gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates (Sonderförderungsrichtlinien) geregelt sind.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen