Umweltförderung - Zuschuss zum KlimaTicket Steiermark Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert den Erwerb des KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 8 - Finanzdirektion
8011 Graz-Rathaus, Hauptplatz 1
0316 872 3300
finanzdirektion@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10015512/7746088/Finanz_und_Vermoegensdirektion.html

Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH
8010 Graz, Andreas-Hofer-Platz 15
0316 887-4224
mobilitaetscenter@holding-graz.at
https://www.holding-graz.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.holding-graz.at/de/mobilitaet/klimaticket-steiermark-ersetzt-jahreskarte-graz/ 

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Gemäß § 5 der Förderungsrichtlinie:

  • Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz“ ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien, in der Jakoministraße 1 in Graz, mit Gültigkeit 1. März 2023 erhältlich.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung des Förderungsansuchens ist ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Formular (Förderantrag und Bestellung für das „KlimaTicket Steiermark Graz“).
  • Die Berechtigung als Antragsteller: in ist entsprechend nachzuweisen (Foto, Ausweis).
  • Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sind der Förderstelle auf Verlangen vorzulegen.

Im Fall des Bezugs der Jahreskarte über die Holding Graz erfolgt die Förderung im verkürzten Zahlungsweg.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 15.12.2022, GZ.: A8-021777/2006/0491, über die Förderung des „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055748