FörderwerberInnen im Sinne dieser Förderrichtlinie sind natürliche und juristische Personen die Reparaturinitiativen betreiben oder die Reparaturdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Reparaturinitiativen
- Persönliche Voraussetzungen
- Natürliche bzw. juristische Personen, welche innerhalb des Stadtgebietes eine Reparaturinitiative betreiben.
- Die Reparaturinitiative muss von mindestens 2 Personen gemeinsam betrieben werden.
- Pro Veranstaltung müssen mindestens 6 BesucherInnen teilnehmen
- Fördergegenstand:
- Zuschuss für die Anschaffung von dort verwendetem Reparaturmaterial (insbesondere Werkzeug, einschlägige Literatur, Ersatzteile, elektrische Prüf- und Messgeräte)
- Zuschuss zu Kosten des laufenden Betriebs (z.B. Mietkosten)
- Zuschuss zu Öffentlichkeitsarbeit (Einladungen, Homepage, etc.).
- Ökologische Kriterien für Reparaturinitiativen:
- Reparatur von Geräten bzw. Gegenständen
- Ordnungsgemäße Entsorgung von nicht reparaturfähigen Geräten bzw. Gegenständen
- Verwendung von Mehrweggeschirr
Reparaturdienstleistungen
- Persönliche Voraussetzungen
Natürliche bzw. juristischen Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Standort in Graz, welche Reparaturdienstleistungen in Anspruch nehmen.
- Fördergegenstand:
- Reparaturdienstleistungen von Elektrogeräten und Akkumulatoren
- Durchführung durch Betriebe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Aufrechten Gewerbeberechtigung in Österreich
- Der Betrieb muss im Reparaturführer Österreich registriert oder Mitglied im Grazer Reparaturnetzwerk „GRAZ repariert!"" sein.
- Ausgenommen sind Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie-, und Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen.
Gemäß § 12 Förderungsrichtlinie