FörderwerberInnen sind:
a) Unternehmen,
b) Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet von Graz und
c) Hausgemeinschaften (mind. 3 Haushalte)
Antragstellerin ist der/die FörderwerberIn selbst oder legitimierte Dritte mit einer entsprechenden Berechtigung.
Förderungsvoraussetzungen gemäß § 13 Förderungsrichtlinie:
- Die Beschaffung der Fahrrad-Servicebox und die maßgebliche Errichtung im Stadtgebiet dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Auf § 4 dieser Förderrichtlinie wird verwiesen.
- Der Ein- und Aufbau sowie die Herstellung des Stromanschlusses erfolgen durch einen geeigneten Fachmann.
- Die Anlage muss der ständigen Nutzung dienen und entsprechend gewartet werden.
- Die Fahrrad-Servicebox ist in unterschiedlicher Ausstattung erhältlich, die in dieser Förderrichtlinie definierte Mindestausstattung muss vorhanden sein.
- Im Falle einer Hausgemeinschaft muss sich diese aus BewohnerInnen mit Hauptwohnsitz aus mindestens 3 eigenständigen Haushalten bzw. 3 Wohneinheiten an der Objektadresse zusammensetzen.
Gemäß § 12 Förderungsrichtlinie
Antragsformular, siehe Link.