Förderung des K-ElWOG Fonds
Kärnten
Förderung von Projekten zur Errichtung von Pilotanlagen zur Ökostromerzeugung (Projekte die in dieser Form erstmals in Österreich verwirklicht werden) mit entscheidenden Verbesserungen gegenüber vergleichbaren Anlagen (Gesamtwirkungsgrad, Nachhaltigkeit, Umweltbeeinträchtigung und Umsetzung von Forschungsergebnissen bzw. Einbindung von Forschungs- bzw. Bildungseinrichtungen) soweit diese den im § 5 Abs. 1 Zi. 12 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 idgF, festgelegten Kriterien entsprechen. Förderung von Studien und Konzepten, soweit diese wesentliche Beiträge zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung liefern. Förderung von Projektbetreibern, die Programme zum effizienten Einsatz von Energie durchführen. Förderungswerber müssen natürliche oder juristische Personen sein.