Umweltförderung - Fernwärme-Hausanlagen-Heizungsumstellungen Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Umstellung von Heizanlagen auf Fernwärme-Hausanlagen für Wohnungsbeheizung.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 23 - Umweltamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 4302
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/Umweltfoerderung_FernwaermeHeizungsumstellung.html

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Nachweise und Auszahlungsmodalitäten gemäß § 6 der Förderungsrichtlinie:

  1. Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen genannten Unterlagen gemäß II. Abschnitt (Besondere Förderbestimmungen) dieser Förderrichtlinie eingereicht sein.
  2. Auf Verlangen ist/sind die bezahlte/n Rechnung/en gemäß Förderzweck im Original vorzulegen.
  3. Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sind der Förderstelle auf Verlangen vorzulegen.
  4. Wurde der Antrag mit allen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht, wird der Förderakt bearbeitet und, falls alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und eine finanzielle Bedeckungsmöglichkeit vorliegt, zur Genehmigungsvorlage vorbereitet. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Abrechnungskontrolle:
    1. gemäß § 3 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-2, für die Förderung von Fernwärme-Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien in Verbindung mit der
    2. Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 05.11.2020, GZ.: A23-028212/2013/0059-2, für die Förderung von Fernwärme-Hausanlagen-Heizungsumstellungen. § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055631