FörderwerberInnen im Sinne des §11 dieser Förderrichtlinie:
- a) WohnungseigentümerInnen,
- b) EigentümerInnen von Gebäuden,
- c) Wohnbauträger,
- d) HauptmieterInnen
- e) Hausverwaltungen,
- f) BetreiberInnen der Heizanlage,
- g) gemeinnützige Einrichtungen und Vereine,
- h) dinglich Nutzungsberechtigte und PächterInnen und
- i) Rechtsträger von Wohnungen, für die eine Zuweisung nach sozialen Kriterien erfolgt.
Die Förderungsvoraussetzungen sind in § 12 und § 13 der Förderungsrichtlinie geregelt.
In Bezug auf die Förderungsabwicklung wird zwischen Groß- und Kleinanlagen unterschieden:
- Großanlagen sind Fälle, in denen ein Objekt mit mindestens 5 Wohneinheiten im Rahmen der Heizungsumstellung vom Fernwärmeversorger (siehe § 2 Z. 8) erstmalig mit mindestens 5 Wohneinheiten an die Fernwärme angeschlossen wird.
- Kleinanlagen sind Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die im Rahmen der Heizungsumstellung vom Fernwärmeversorger (siehe § 2 Zif. 8) erstmalig gemeinsam oder ein Einfamilienhaus an die Fernwärme angeschlossen werden.
In Bezug auf Großanlagen gemäß § 12 der Förderungsrichtlinie:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelles Anbot mit detaillierter technischer und kostenmäßiger Leistungsbeschreibung für die Heizungsumstellung für den ggst. Fördergegenstand
- Wärmelieferungsvertrag WLV (vorbehaltlich einer „Zusicherung" gem. dieser Förderrichtlinie) mit dem Fernwärmeversorger
- Nachweis über die Berechtigung als FörderwerberIn (wie Bestätigung der Hausverwaltung, EigentümerInnenbeschluss, Grundbuchsauszug oder vergleichbares)
- Angaben über das bestehende Heizmittel und Alter der Heizanlage
- Heizlastnachweis des Gebäudes
- Bezahlte Rechnung/en mit überprüfbarer detaillierter technischer und kostenmäßiger Leistungsbeschreibung (sinngemäß zum ggst. Anbot) und Zahlungsnachweise für den ggst. Fördergegenstand (nicht älter als 12 Monate).
- Nachweis des Einbaues einer Heizungspumpe, die die Effizienzanforderungen nach dem Stand der Technik gemäß § 71a der Gewerbeordnung GewO 1994 erfüllt
In Bezug auf Kleinanlagen gemäß § 13 der Förderungsrichtlinie:
- Vollständig ausgefülltes Antragformular
- Bezahlte Rechnung/en mit überprüfbarer detaillierter technischer und kostenmäßiger Leistungsbeschreibung und Zahlungsnachweise für den ggst. Fördergegenstand (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis des Einbaues einer Heizungspumpe, die die Effizienzanforderungen nach dem Stand der Technik gemäß § 71a der Gewerbeordnung GewO 1994 erfüllt
- Wärmelieferungsvertrag WLV mit dem Fernwärmeversorger
- Nachweis über die Berechtigung als FörderwerberIn (wie Grundbuchsauszug, Bestätigung der Hausverwaltung, EigentümerInnenbeschluss, oder vergleichbares)
- Angaben über das bestehende Heizmittel und Alter der Heizanlage
- Heizlastnachweis des Gebäudes.
Online-Formular, siehe Link.