Die Stadt Graz fördert Mieter von Gemeindewohnungen und Mieter von gemeinnützigen Wohnbauträgern in einem Übertragungswohnbau mit einer Mietzinszuzahlung.
Unter einem Übertragungswohnbau ist ein Objekt zu verstehen, bei dem ein gemeinnütziger Wohnbauträger der Stadt Graz vertraglich ein Einweisungsrecht für Mieter einer Gemeindewohnung zugesichert hat.
Die Förderung ist einkommensabhängig und wird von der Wohnhausverwaltung der Stadt Graz durch Ermäßigung des Mietzins in Abzug gebracht.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: