Mietzinszuzahlung der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert Mieter von Gemeindewohnungen und Mieter von gemeinnützigen Wohnbauträgern in einem Übertragungswohnbau mit einer Mietzinszuzahlung.

Unter einem Übertragungswohnbau ist ein Objekt zu verstehen, bei dem ein gemeinnütziger Wohnbauträger der Stadt Graz vertraglich ein Einweisungsrecht für Mieter einer Gemeindewohnung zugesichert hat.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird von der Wohnhausverwaltung der Stadt Graz durch Ermäßigung des Mietzins in Abzug gebracht.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 21 - Amt für Wohnungsangelegenheiten
8011 Graz, Schillerplatz 4
0316 872 5423
mietzinszuzahlung@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10022228/7763343/Gemeindewohnung_Mietzinszuzahlung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 11.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist kostenlos.

Die Mietzinszuzahlung wird im verkürzten Zahlungsweg direkt an die Wohnhausverwaltung des Eigenbetriebes Wohnen Graz bzw. des gemeinnützigen Wohnbauträgers überwiesen. (Punkt I.4. der Förderungsrichtlinie für Mietzinszuzahlung). Die Wohnhausverwaltung bringt die Mietzinszuzahlung sodann bei der Mietzinsvorschreibung in Abzug. 

Wenn es sich um ein Objekt handelt, bei welchem die Stadt Graz ein vertragliches Einweisungsrecht für Gemeindewohnungen hat, erfolgt die Auszahlung sind im verkürzten Zahlungsweg an den gemeinnützigen Wohnbauträger.

(Siehe Punkt I.1.1. der Richtlinie der Stadt Graz für die Zuweisung von Gemeindewohnungen 13.11.2014 in der Fassung vom 19.09.2019, GZ.: WG 058074/2014/0009).

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 16.11.2017, GZ.: A21-62836/2017/0001, betreffend die Gewährung einer Mietzinszuzahlung durch die Stadt Graz. § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen.
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Die Mietzinszuzahlung wird direkt an die Wohnhausverwaltung bzw. an den Wohnbauträger ausgezahlt.

Referenznummer

1055607