COVID-19 Sonder-Familienbeihilfe Link zur Förderung

Gewährung der Familienbeihilfe von März 2020 bis einschließlich März 2021 ohne Nachweise.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/1
1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
+43 1 53115-0
familienbeihilfe@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 15 FLAG

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

102 Mio. Euro

Wirkungsziele

Finanzielle Belastungen, die Familien mit Kinder haben, sollen ausgeglichen werden.

Referenznummer

1055565