Die Stadt Graz fördert Personen durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt.
Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Bedürftigkeit wird nach einem Punktesystem ermittelt.