Geschoßbauförderung
Steiermark
Unter Geschoßbauförderung versteht man die Errichtung geförderter Eigentums- und Mietwohnungen in mehrgeschoßiger oder verdichteter Bauweise, welche von gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Gemeinden errichtet werden. Die dafür verwendeten Mittel werden durch Wohnbauprogramme des Landes Steiermark festgelegt. die Errichtung von Wohnheimen (Studentenheime, Seniorenheime etc.), welche von gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeinnützigen und karitativen Einrichtungen gebaut werden. Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträgen in der Höhe von 2%, bei "Sozialmietwohnungen" in der Höhe von 3% zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital (basierend auf einem fiktiven Darlehen in Höhe von 1600,-/m2,das in konstanten halbjährlichen Annuitäten über 30 Jahre getilgt wird).