Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert Personen durch Zuweisung einer Gemeindewohnung, wenn bei diesen ein Wohnbedarf und eine entsprechende soziale Bedürftigkeit vorliegt.

Voraussetzung ist, dass das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Bedürftigkeit wird nach einem Punktesystem ermittelt.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Eigenbetrieb Wohnen Graz
8011 Graz, Schillerplatz 4
0316 872 5417
wohnungsmanagement@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10273051/7763343/Gemeindewohnung_Ansuchen_Voraussetzungen.html

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 13.11.2014 in der Fassung vom 19.09.2019, GZ.: WG 058074/2014/0009, für die Zuweisung von Gemeindewohnungen sowie die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten. § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Sicherung der Wohnversorgung für Wohnungssuchende mit Hauptwohnsitz Graz. Wirkungsziel 2: Finanzielle Unterstützung für Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen.

Referenznummer

1055524