Kindererholungsaktion der Stadt Graz Link zur Förderung

Kindererholungsaktion mit Übernachtungen:

Die Stadt Graz unterstützt Eltern bei der Teilnahme von Kindern an Kindererholungsaktionen, welche Übernachtungen beinhalten.

Förderhöhe der Stadt Graz:

  • Gewichtetes Pro-Kopfeinkommen € 950,00
  • maximale Förderhöhe für Turnusse bis zu 7 Tagen: € 290,00
  • maximale Förderhöhe für 8 - bis 14-tägige Turnusse: € 535,00
  • maximale Förderhöhe für 3-wöchige Turnusse:  € 613,00
  • 90%ige Unterstützung - höchstmöglicher Betrag: € 713,00

Die Grazer SozialCard gilt als Nachweis für einen Anspruch finanzieller Förderung.

Ferienspaß - Förderung von wochenweiser Betreuung ohne Übernachtung:

Die Stadt Graz fördert im Rahmen der Aktion „Ferienspaß" die wochenweise Betreuung ohne Übernachtung von Grazer Kindern im Großraum Graz. Der Ferienspaß wird von den Kooperationspartner:innen der Grazer Spielmobile bzw. den Kooperationspartner:innen der Feriencamps durchgeführt.

Förderhöhe der Stadt Graz:

  • Wochenweise Betreuung ohne Übernachtung, Selbstbehalt der Eltern: € 115,00
  • Selbstbehalt von SozialCard-Besitzer:innen: € 60,00

 

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 6 - Amt für Jugend und Familie
8011 Graz, Kaiserfeldgasse 25
0316 872 3190
jugendamt@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10165754/7752318/Feriencamps_Angebote_und_Zuschuesse.html

  • Die Beantragung ist kostenlos und erfolgt durch Eltern von Kindern in Graz.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Beitragsermäßigung im verkürzten Zahlungsweg über die Feriencamp-Anbieter.
  • Das genaue Datum ab welchem Anträge für Kindererholungszuschüsse eingereicht werden können wird auf der Homepage der Stadt Graz ersichtlich gemacht.
  • Jede/r Antragsteller/in erhält im Zuge der Antragstellung (persönlich, digital bzw. per Post) zur Reihung des Ansuchens eine Zählkarte.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 14.03.2019 in der Fassung vom 27.04.2023, GZ.: A6-002335/2003/0120, für die Kindererholungsaktion der Stadt Graz. Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

1055482 - Sozialcard Graz

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wirkungsziel 2: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Beitragsermäßigung im verkürzten Zahlungsweg über die Feriencamp-Anbieter.

Referenznummer

1055516