Wohnkostenmodell für städtische Wohnheime Graz Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert die Unterbringung im städtischen Männerwohnheim bzw. Frauenwohnheim durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Beiträgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6481
maennerwohnheim@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10023234/7761766/Maennerwohnheim_der_Stadt_Graz.html

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6491
frauenwohnheim@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10024692/7761766/Frauenwohnheim_der_Stadt_Graz.html

Die Beantragung ist kostenlos.

Die Förderung erfolgt durch Erlass bzw. Ermäßigung der Nächtigungsgebühr nach Maßgabe der individuellen Einkommensverhältnisse.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Gemeinderates vom 14.06.2012, GZ.: A5-006179/2005/0002, betreffend die Einführung eines Wohnkostenmodells für städtische Wohnheime; § 45 Abs. 2 Ziff. 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen, Wirkungsziel 2: Once-Only-Prinzip für Inanspruchnahme verschiedenster Sozialleistungen der Stadt Graz und ihrer Betriebe sowie auch privater Einrichtungen

Referenznummer

1055490