Wohnkostenmodell für städtische Wohnheime Graz

Die Stadt Graz fördert die Unterbringung im städtischen Männerwohnheim bzw. Frauenwohnheim durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Beiträgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6481
maennerwohnheim@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10023234/7761766/Maennerwohnheim_der_Stadt_Graz.html

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz-Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6491
frauenwohnheim@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10024692/7761766/Frauenwohnheim_der_Stadt_Graz.html

Die Beantragung ist kostenlos.

Die Förderung erfolgt durch Erlass bzw. Ermäßigung der Nächtigungsgebühr nach Maßgabe der individuellen Einkommensverhältnisse.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Gemeinderates vom 14.06.2012, GZ.: A5-006179/2005/0002, betreffend die Einführung eines Wohnkostenmodells für städtische Wohnheime; § 45 Abs. 2 Ziff. 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sachleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Soziale Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen, Wirkungsziel 2: Once-Only-Prinzip für Inanspruchnahme verschiedenster Sozialleistungen der Stadt Graz und ihrer Betriebe sowie auch privater Einrichtungen

Referenznummer

1055490