Taxikostenzuschuss Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert mobilitätseingeschränkte Menschen durch einen Zuschuss zu Taxikosten.

Die Förderung ist einkommensabhängig und bezieht sich auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz, Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6390
senioren@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10060909/7762046/Taxikostenzuschuss.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Taxikostenzuschuss wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Der Wert eines Gutscheines beträgt 12,00 Euro.

Der sich pro bewilligter Fahrt ergebende Gesamtpreis wird bis zu einem Betrag von maximal 12,00 Euro von der Stadt Graz-Sozialamt übernommen.

Ein darüber liegender Betrag ist vom Fahrgast selbst zu bezahlen. (Pkt. 5 der Förderungsrichtlinie)

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Kontrolle medizinischer Befunde. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 16.11.2023 idF. vom 13.06.2024 für die Aktion Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen in Graz, GZ: A5 - 107958/2019/0062; § 45 Abs. 2 Z 7 Statut der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Aufrechterhaltung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, die aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Bezugsberechtigte Personen erhalten Gutscheine für die Taxifahrten. Die Stadt Graz refundiert die eingelösten Gutscheine direkt an die Taxiunternehmen.

Referenznummer

1055474