Taxikostenzuschuss Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert mobilitätseingeschränkte Menschen durch einen Zuschuss zu Taxikosten.

Die Förderung ist einkommensabhängig und bezieht sich auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 5 - Sozialamt
8011 Graz, Amtshaus, Schmiedgasse 26
0316 872 6390
senioren@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10060909/7762046/Taxikostenzuschuss.html

Der Taxikostenzuschuss wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Der Wert eines Gutscheines beträgt 10,60 Euro.

Der sich pro bewilligter Fahrt ergebende Gesamtpreis wird bis zu einem Betrag von maximal Euro 10,60 von der Stadt Graz-Sozialamt übernommen.

Ein darüber liegender Betrag ist vom Fahrgast selbst zu bezahlen. (Pkt. 3 der Förderungsrichtlinie)

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Kontrolle medizinischer Befunde. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie lt. Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2018, GZ:A5-004257/2017-15; § 45 Abs. 2 Z 7 Statut der Landeshauptstadt Graz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Aufrechterhaltung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, die aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Bezugsberechtigte Personen erhalten Gutscheine für die Taxifahrten. Die Stadt Graz refundiert die eingelösten Gutscheine direkt an die Taxiunternehmen.

Referenznummer

1055474