Schulische Tagesbetreuung Graz Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Graz fördert Schulische Tagesbetreuung durch einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen.

Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich auf Grazer Schulen mit Tagesbetreuung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung Bildung und Integration
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abiservice@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10027079/7745020/Tagesbetreuung_an_Schulen.html

Städtische Tagesbetreuung Graz GmbH, FN 457120k (Abwicklungsstelle gemäß Förderungsrichtlinie "Tarife Schulische Tagesbetreuung"
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7490
kibet@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10027079/7745020/Tagesbetreuung_an_Schulen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 15.08.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist kostenlos.

Die Förderung erfolgt durch Beitragsermäßigung.

Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen wird von der Abwicklungsstelle der ermäßigte Beitrag vorgeschrieben.

Die Förderung erfolgt jeweils bis zu 11 x im Jahr.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 07.07.2022, GZ.: ABI-012651/2018/0007, in der Fassung vom 25.04.2024, GZ: ABI-012651/2018/0008, betreffend die Beitragsförderung für städtische und private Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen. Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 14 in Verbindung mit § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 20/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten; Wirkungsziel 2: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Referenznummer

1055441

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