Unterstützung der Erziehung
Kärnten
Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung bei Verbleib in der Familie oder im sonstigen bisherigen Wohnumfeld abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen Unterstützung der Erziehung zu gewähren. Diese umfasst: Familienintensivbetreuung (durch qualifizierte Betreuer) Ambulante Betreuung Hort- und Kindergartenbetreuung (Zuschüsse) Therapeutische Maßnahmen (Zuschüsse zu Therapien) Die Zahlung durch das Land Kärnten erfolgt an den Leistungserbringer, Begünstigter ist das Kind bzw. der Jugendliche.