Kindergarten – Beitragsförderung für nicht städtische Einrichtungen in Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert die Essensverpflegung in Grazer Kindergärten durch einen einkommensabhängigen Zuschuss an den Essensbeiträgen.

Die einkommensabhängige Beitragsförderung bezieht sich nicht städtische Kindergärten, die an dem Tarifsystem teilnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Abteilung Bildung und Integration
8011 Graz, Keesgasse 6
0316 872 7400
abiservice@stadt.graz.at
https://www.graz.at/cms/beitrag/10274706/7745261/Vormerkung_Kindergarten.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Grazer Beitragsförderung für Kindergärten wird als Grundlage für die Einkommensgrundlagen sinngemäß die "Checkliste" des Landes Steiermark für Kinderbetreuungseinrichtungen herangezogen.

Informationen zur Kindergarten Beitragsförderung

  • Die Beantragung ist kostenlos.
  • Bei städtischen Kindergärten erfolgt die Förderung durch Beitragsermäßigung.
  • Bei privaten Kindergärten erfolgt die Auszahlung im verkürzten Zahlungsweg.
  • Die Förderung erfolgt jeweils bis zu 11 x im Jahr.

ZMR-Abfrage. Vollständige Abfrage von Einkommensdaten. Belegkontrolle.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates vom 07.07.2022 in der Fassung vom 30.03.2023, GZ.: ABI-012651/2018/0005, betreffend die Beitragsförderung für städtische und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Auf Grund § 45 Abs. 2 Z 14 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 118/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Wirkungsziel 1: Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten; Wirkungsziel 2: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Die Leistung wird direkt an die Betreuungseinrichtung bezahlt. Die Höhe der Leistung ist aber abhängig vom Einkommen der Eltern.

Referenznummer

1055425