Berufsintegration Link zur Förderung kopieren

Niederschwelliges Beratungs- und Begleitungsangebot mit dem Ziel,
1) einer Vermittlung auf einen Arbeitsplatz, in ein Lehrverhältnis oder eine Qualifizierungsmaßnahme für die Zielgruppe Menschen mit Behinderung entsprechend dem CGW im Alter zwischen 14 und 45 Jahren die bereits eine Förderbewilligung für eine der folgenden Leistungen haben bzw. deren Bewilligung vor nicht mehr als 12 Monaten abgelaufen ist:
Tagesstruktur, Berufsqualifizierung, Berufsintegration, Arbeitsintegration, Vollbetreutes Wohnen, Teilbetreutes Wohnen.

2) Bereitstellung von Information und Beratung für Wirtschaftsbetriebe bei Fragen zur Integration von Personen der oben genannten Zielgruppe in die Arbeitswelt.

Freiwillige Leistung im Sinne des §10 CGW.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01-24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für Berufsqualifizierung und Berufsintegration
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1055391