Arbeitsintegration - Lohnkostenzuschuss Link zur Förderung

Der Lohnkostenzuschuss dient als Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis.

Zielgruppe sind Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Ausnahme: Kund:innen aus Tagesstruktur oder Berufsqualifizierung des FSW) in einem neu eingegangenen (der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden), aufrechten, echten (daher kein freier Dienst-oder Werkvertrag) Dienstverhältnis zu einem Unternehmen, sofern keine gleichartige Leistung durch andere Fördergeber (z.B. Förderung bei begünstigten Behinderten vom AMS, BSB) in Betracht kommt;
Menschen mit Behinderung in einem Dienstverhältnis zu Wien Work (Integrativer Betrieb: IB-BE).

Freiwillige Leistung im Sinne des §10 CGW.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01-24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für Leistungen der Arbeitsintegration
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055383