Der Lohnkostenzuschuss dient als Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis.
Zielgruppe sind Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Ausnahme: Kund:innen aus Tagesstruktur oder Berufsqualifizierung des FSW) in einem neu eingegangenen (der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden), aufrechten, echten (daher kein freier Dienst-oder Werkvertrag) Dienstverhältnis zu einem Unternehmen, sofern keine gleichartige Leistung durch andere Fördergeber (z.B. Förderung bei begünstigten Behinderten vom AMS, BSB) in Betracht kommt;
Menschen mit Behinderung in einem Dienstverhältnis zu Wien Work (Integrativer Betrieb: IB-BE).
Freiwillige Leistung im Sinne des §10 CGW.