Berufsqualifizierung - Lehrlingsausbildung Link zur Förderung kopieren

Vermittlung von Lehrinhalten (Ausbildungsinhalten) für junge Menschen mit Behinderung bis zum Lehrabschluss bzw. Ausbildungsabschluss bei Teilqualifikation. Leistung ohne Rechtsanspruch gemäß § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW).

Zwei mögliche Leistungsformen: verlängerte Lehre und Teilqualifikation.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01-24 5 24
kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

https://www.fsw.at/p/berufsqualifizierung-lehrlingsausbildung

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für Berufsqualifizierung und Berufsintegration
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055367