Nahversorger-Investition (NÖ WTF) Link zur Förderung

Durch die Verbesserung der Qualität des Angebotes sowie des Erscheinungsbildes der Unternehmen werden Anreize geschaffen, Güter des täglichen Bedarfes im Ort zu kaufen. Auf diese Weise soll auch der Individualverkehr in und um die Region reduziert werden. 

Unterstützt wird die Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens € 10.000,-.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000) der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055318