Antragsberechtigt hinsichtlich der gegenständlichen Förderung sind Fachhochschul-Erhalter in Wien für die von ihnen in Wien betriebenen und von der bundesgesetzlich zuständigen Behörde (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria; § 8 Abs. 1 FHStG) akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge.
Nicht antragsberechtigt im Rahmen dieser Richtlinie sind Fachhochschul-Erhalter hinsichtlich der Fachhochschul-Studiengänge im Sozial- und Gesundheitsbereich, soweit sich der Studiengang mit der (ehemaligen) Ausbildung in Krankenpflegeschulen und medizinisch-technischen Akademien bzw. vergleichbaren Einrichtungen deckt, sowie Ausbildungsinstitutionen des Bundes.
KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DER FÖRDERWÜRDIGKEIT
Bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit eines eingereichten Projekts werden insbesondere die folgenden generellen Kriterien berücksichtigt. Bei den einzelnen Calls werden die jeweils relevanten Kriterien im Detail spezifiziert bzw. durch Call-spezifische Kriterien ergänzt:
- Wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsqualität
- Verbesserung der Ausbildungsbedingungen für benachteiligte bzw. besonders belastete Personengruppen (z.B. berufsbegleitend Studierende, Studentinnen und Studenten mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, mit Berufsreifeprüfung oder mit Studienberechtigungs-prüfung, Frauen in technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen),
- Qualität des Projektes sowie Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der im Antrag genannten Problemstellungen,
- Zusatznutzen des Projektes für die Lehre bzw. die Forschung des Antragstellers
- Zusatznutzen des Projektes für die Entwicklung des Wiener Fachhochschul-Sektors
- Effizienz und Angemessenheit des Ressourceneinsatzes,
- Gender Mainstreaming,
- Kooperation und Vernetzung mit Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen.
- Übereinstimmung mit den Zielen der Wirtschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik der Stadt Wien (vgl. die relevanten Strategien der Stadt Wien: „Innovatives Wien 2020“ bzw. „Wien 2030: Wirtschaft & Innovation“; „Smart City Rahmenstrategie“).
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Einreichung nur bei laufenden Ausschreibungen möglich.