Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 Link zur Förderung

Im Jahr 2024 wird Bad Ischl Europäische Kulturhauptstadt sein. Die Europäische Kulturhauptstadt wird damit zum dritten Mal (nach Graz 2003 und Linz 2009) in Österreich stattfinden. Zur Umsetzung des Programms wurde die „Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH“ gegründet. Die Finanzierung auf Bundesseite erfolgt im Rahmen eines Förderungsvertrags, welcher der Bund mit der genannten GmbH abgeschlossen hat. Gegenstand und Ziel der Förderung ist die Umsetzung des kulturellen Programms der „Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024“.

Zur Finanzierung des Programms der „Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ schließen die Republik Österreich – Bund, das Land Oberösterreich, das Land Steiermark sowie die Stadtgemeinde Bad Ischl und weitere Gemeinden/ Regionen/ Institutionen aus dem Salzkammergut mit der Fördernehmerin Förderungsverträge ab, überdies wird der Melina Mercouri Preis der Europäischen Kommission iHv. € 1.500.000,00 bereitgestellt und es werden Sponsoringeinnahmen und sonstige Projekteinnahmen veranschlagt, sodass seitens der  Fördernehmerin ein Gesamtbudget von € 30.000.000,00 angestrebt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
sabine.raab@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie Unterstützung derselben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Stärkung, Entwickeln und Absichern des kulturellen Erbes sowie Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit.
Absicherung des kulturellen Erbes und der staatlichen Kultureinrichtungen und Gewährleistung eines breiten Zugangs der Öffentlichkeit zu Kunst- und Kulturgütern

Referenznummer

1055276